Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Patricia Koller/ August 22, 2018/ Artikel

Als ehrenamtliche Helferin geht es mir um die Rechte von Schwerbehinderten und psychisch Kranken.

Mir sind die Bezirke ein Dorn im Auge, die die sich im Behindertenrecht nicht an deutsche Gesetze halten und die CSU, die ein menschenverachtendes Psychiatriegesetz, das stark an die dunkelste Zeit der deutschen Geschichte erinnert, durchpeitschen wollte. Hierzu gab es glücklicherweise aus der Bevölkerung einen Protest-Tsunami, denn Depressive sind keine Verbrecher und brauchen HILFE und keine Strafen!

Deutschland schafft es noch immer nicht, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, die es 2007 unterschrieben hat.

Einen so genannten FREIstaat, der geltende deutsche Gesetze wie das Persönliche Budget für Schwerbehinderte mit allen Mitteln boykottiert und in den Bezirken macht, was die CSU gerade lustig ist, kann man mit seiner behaupteten „Vorbildfunktion für Deutschland“ nicht ernst nehmen. In Bayern wird das Persönliche Budget für Schwerbehinderte, das den Behinderten die größtmögliche Selbstbestimmung ermöglichen soll, weil sie damit ihre Helfer selbst aussuchen und bezahlen können, trickreich in ein fremdbestimmtes „Betreutes Wohnen“ umgewandelt, das dann so ziemlich das Gegenteil von dem ist, was der Gesetzgeber für die Behinderten erreichen wollte.

So macht man in Bayern den Menschen mit Behinderungen klar, daß man ihnen nicht ums Verrecken das Recht auf ihre Selbstbestimmung lässt.
Viele erfahren nicht einmal von der Existenz des Persönlichen Budgets, weil die Behörden ihrer Beratungs- und Informationspflicht nicht nachkommen. Wie auch? Da arbeiten Leute, die ihren Job nicht können und wenn sie langsam anfangen, einen Kopierer oder einen Computer bedienen zu können, sind sie auch schon wieder ausgewechselt und die nächste Horde von ungelernten „Sachbearbeitern“ rückt nach.

Schwerbehinderte werden somit um Rechtsansprüche betrogen und müssen sich diese mühsam vor Gericht erkämpfen.

Wer sich wehrt, wird behördenseitig als Querulant verunglimpft und bekriegt. Er/sie befindet sich unter Umständen plötzlich in einem rechtswidrig veranlassten Entmündigungsverfahren und/oder wird in ein Heim/eine Klinik abgeschoben.

Mit dem vorgeblichen Ziel der so genannten „Eingliederungshilfen“ hat das nichts zu tun.

Die gleiche Menschenverachtung fand man auch im Entwurf der CSU zum Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Da sollten Wehrlose kriminalisiert und auf unbestimmte Zeit weggesperrt werden.

Die psychisch Kranken wären in der Psychiatrie behandelt worden wie Straftäter und u.a. bei der Polizei (!) gelistet.

Die Bayerische Politik sollte sich endlich an deutsche Gesetze halten, sich mit den Betroffenen zusammensetzen und gemeinsam Lösungen erarbeiten, die tatsächlich eine HILFE darstellen und von dem stark übergriffigen Verhalten runterkommen. Fachleute kämpfen seit Jahren um die Entstigmatisierung psychisch Kranker, aber die Politik der CSU zieht den Kranken noch eine Bratpfanne über.


In der Öffentlichkeit treten die Bezirke als die Wohltäter für die Behinderten und psychisch Kranken auf. Es wäre schön, wenn sich die Öffentlichkeit mal für die Fakten hinter diesen fadenscheinigen Behauptungen interessiert, denn dann wird schnell klar, daß es gar nicht so rosig aussieht. Viele Behinderte haben schon einen jahrelangen Rechtsstreit vor den Sozialgerichten hinter sich, weil sie um ihre Rechtsansprüche (!) kämpfen müssen, die ihnen von den Behörden verweigert werden.
Dafür braucht man Kraft, die Kranke oft einfach nicht haben. Man setzt darauf, daß sich Behinderte und psychisch Kranke nicht zur Wehr setzen können…

Es ist auch dringend nötig, daß Sachbearbeiter- und Behördenwechsel ermöglicht werden, denn es kommt immer wieder vor, daß Behinderte wehrlos boshaften Machenschaften ausgeliefert sind.

Beschwerden werden ignoriert. Es gibt dazu sogar interne Dienstanweisungen in den Akten.

Eine beantragte Akteneinsicht sieht bei den Bezirken dann u.U. so aus, daß der/die Betroffene vor einem Berg Akten sitzt, die weitgehend geschwärzt oder durch durchnummerierte Leerblätter ersetzt wurden. Sogar Anwälte erhalten keine vollumfängliche Akteneinsicht. Das riecht dann schon irgendwie seltsam, oder?

Im überarbeiteten Psychiatriegesetz, das aktuell noch immer ganz erheblichen Murks beinhaltet, sind nun Beschwerdestellen für psychisch Kranke, die mal in der Psychiatrie untergebracht wurden, geplant. Meine bisherigen Recherchen ergaben, daß diese Stellen OHNE jegliche Befugnisse sind. D.h. es bleibt dabei, daß alles an Beschwerden verpufft und auch diese angeblichen Beschwerdestellen wieder nur reines Blendwerk sind.

Behördenwillkür galoppiert auch weiterhin ungebremst durch Bayern…

…denn Behinderte haben keine Lobby.

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

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