Die Entstehung eines „Gutachtens“
Zwangsbegutachtung im Betreuungsverfahren. Die Entstehung eines „Gutachtens“
Durch die
Behindertenselbsthilfegruppe begegnen uns immer wieder Fälle, die einen
nachdenklich machen. Dies ist einer von vielen, der aufzeigt, wie fragwürdig
dieses System ist: Ein Häufchen bis auf die Knochen gedemütigtes Elend. Die
auffallend blasse, ältere Frau nimmt ihren Mut zusammen, um über ihr Erlebnis
zu sprechen. Man sieht ihr an, daß ihr Körper schon einen längeren Kampf mit
einer schweren Erkrankung führt. Sie wirkt müde und erschöpft. Frau
Sonnenschein*, ist noch immer entsetzt und berichtet aufgebracht: „Plötzlich stand Frau Dr. Lotterleben* UNANGEMELDET zur Paketanlieferungszeit vor
meiner Wohnungstüre und ließ sich nicht abwimmeln. Sie plärrte durch das
Treppenhaus, daß sie vom Gericht (!) geschickt worden sei und daß sie diese
Diskussion nicht vor der Türe führen werde. Damit bereitete sie mir im Haus
eine lautstarke und penetrante Peinlichkeit, wodurch ich genötigt wurde, sie in
die Wohnung zu lassen. Frau Dr. Lotterleben hatte mich mit ihrer völlig
rücksichtlosen Überrumpelungstaktik aus dem Krankenbett geholt und somit stand
ich nun mit Fieber, ungeschminkt, verstrubbelt, barfuß und im Schlafanzug in
meinem wackeligen Zustand vor dieser mir völlig fremden Person. Ich habe ihr
mehrfach laut und deutlich mitgeteilt, daß es mir NICHT recht ist und daß ich NICHT
mit dieser Belästigung einverstanden bin und daß ich ihr Verhalten absolut
unmöglich finde. Als sie sich an mir vorbei in meine Wohnung zwängte, sagte ich
nochmals laut und deutlich, daß ich damit NICHT EINVERSTANDEN bin. Es war ihr
egal. Sie zog gnadenlos ihr Ding durch und stolzierte in mein Wohnzimmer und
nahm auf meinem Sofa Platz.
Ich wurde anschließend von ihr zwangsbegutachtet,
was ausdrücklich GEGEN MEINEN WILLEN geschah.“
Normalerweise haben Arztkontakte etwas mit Vertrauen zu tun und sind nicht
Folge von Hausfriedensbruch und Nötigung.
Das sah wohl auch der BGH mal so:
BGH, Beschluss vom 17.10.2012, XII ZB 181/12
- In einem Betreuungsverfahren darf der Betroffene gegen seinen Willen in seiner Wohnung weder angehört noch begutachtet werden.
Der angebliche Anlaß für das Zwangsgutachten war ein richterlicher Beschluß, der längst hätte aufgehoben werden müssen, da Frau Sonnenschein den Antrag, zu dem sie ein hinterlistiger Behördenmitarbeiter mit falschen Versprechungen überredet hat, längst schriftlich widerrufen hatte. Der Widerruf war Frau Dr. Lotterleben zum Zeitpunkt ihres aufdringlichen Erscheinens bei ihrer aggressiven Überrumpelungsaktion vollinhaltlich nachweislich bekannt. Ebenso wußte sie schon vor dieser Nötigung, daß Frau Sonnenschein einer Begutachtung durch sie ausdrücklich und sogar MEHRFACH schriftlich widersprochen hatte. (Beides läßt sich anhand des Schriftwechsels, der per Emails erfolgte, beweisen.)
Soweit Frau Sonnenschein vorab behördlicherseits informiert wurde, reicht ein Widerspruch an das Gericht, wenn sie selbst einen Betreuer beantragt hatte, um eine Betreuung bzw. einen Antrag darauf aufheben zu lassen. Dies wurde ihr auch von Frau Bauer* von der Betreuungsstelle nochmals schriftlich bestätigt. Diesbezügliches Zitat aus der Mail von Frau Bauer: „Da Sie die Betreuung selbst beantragt haben, können Sie diesen Antrag auch zurück nehmen.“ sowie „Es ist aber Ihre alleinige Entscheidung, die selbstverständlich akzeptiert wird.“
Frau Bauer hatte dem Gericht zudem geschrieben, daß Frau Sonnenschein keinen Termin in ihrer Wohnung haben möchte. Es war dem Gericht also schon lange Zeit vor dem Beschluß bekannt. Warum man also nun gegen geltende Gesetze verstößt und sich mit äußerst fragwürdigen Methoden Zugang zu der Wohnung verschafft, um sich mittels Zwang über den seelischen Zustand von Frau Sonnenschein informieren zu lassen (was unter diesen irrwitzigen Umständen sowieso schon ein Absurdum an sich darstellt), läßt schon sehr große Fragezeichen im Raum stehen.
Frau Sonnenschein kann das
Geschehene immer noch nicht fassen: „Ich
hatte einer Betreuung nicht nur längst widersprochen, ich hatte auch noch klar ausgeführt,
daß ich eine deutlich bessere Lösung für mich gefunden habe, die mir meine
Selbstbestimmung erhält und mir benötigte Hilfe zukommen läßt.“
Frau Dr. Lotterleben hielt ihr ein Stück Papier unter die Nase und wollte, daß
sie ihre Ärztin von der Schweigepflicht entbinde, damit sie Unterlagen
anfordern kann. Auch dem habe sie widersprochen und sich geweigert, der übergriffigen
Ärztin das Schriftstück zu unterzeichnen.
„Ich
wurde unter Zwang (!) zu meinem Leben, meiner Herkunft, meiner
Krankengeschichte, meiner Vergangenheit, der Häufigkeit meiner Arztbesuche, meinem Sexualleben, meinen Gewohnheiten,
meinen Haustieren, meiner Wohnsituation, dem Grad meiner Schwerbehinderung, Traumata,
meiner Kindheit, Berufsausbildungen, Medikamenten, uva. befragt. Ich mußte entwürdigende und
dämliche Fragen beantworten wie, ob ich öfter mal Lust verspüren würde, mich
umzubringen, ob ich mich beobachtet und belauscht fühlen würde, ob ich
vergeßlich wäre, ggf. Halluzinationen hätte, wie oft ich mir die Hände wasche,
ob ich genug Luft bekäme, wenn das Fenster geschlossen sei, ob ich mich gerne
selbst verletzen würde, ob ich Drogen nehme, usw. Ich sollte von 100 in
Siebener-Schritten rückwärts zählen, die Monate des Jahres rückwärts aufsagen,
erklären was der Sinn des Sprichworts „Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm“
ist und derlei Neurologenschnickschnack mehr. Weiter mußte ich Frau Dr. Lotterleben
wie ein kleines Kind Wörter nachplappern wie „Hamburg“, „Baum“ und „35“…
Unangenehme Fragen, die ich einer Fremden nicht beantworten wollte, da es sie
auch definitiv nichts angeht, wurden von ihr stets wie in einem Verbrecherverhör
penetrant wiederholt und teilweise wurden mir Antworten, die ich nicht geben
wollte, in den Mund gelegt. Von einer Psychiaterin würde man normalerweise mehr
Feingefühl erwarten, aber hier war wohl der unbedingte Wille, an meinem Elend möglichst
schnell auf Biegen und Brechen viel Geld zu verdienen, über jeden möglichen
Anstand erhaben und so wurde ich von dieser mir völlig fremden Frau, die gegen
meinen ausdrücklichen Willen in meine Wohnung eingedrungen war, regelrecht
plattgewalzt.
Wenn so eine durch und durch respektlose Person meinen psychischen Zustand
beurteilen soll, die sämtliche Grenzen mißachtet und verletzt, ist das äußerst
surreal.“
Um die dominante, herablassende
Frau sowie diese entwürdigende Situation loszuwerden und endlich wieder zurück
ins Bett zu können gab Frau Sonnenschein, die sich krankheitsbedingt kaum auf
den Beinen halten konnte, widerwillig einige Auskünfte. Frau Dr. Lotterleben
wurde von ihr auch darüber informiert, daß sie am Vortag bei der neu zuständigen
Behörde war und daß alles abgesprochen und geklärt wurde, was an Hilfsbedarf
besteht und daß die neue Regelung bereits seit Wochen Gültigkeit hat, da schon
damals die Antragstellung und Bewilligung erfolgt war.
Hierzu nötigte Frau Dr. Lotterleben Frau Sonnenschein mit ihrer dreisten
Penetranz dann doch noch eine Unterschrift ab, die ihr erlaubte, die Sachbearbeiter
zu kontaktieren.
Frau Sonnenschein informierte nach dem Verschwinden von ihr die Sachbearbeiter
über den Hausfriedensbruch und die Nötigung, damit sie bereits Bescheid wissen,
wenn sich die übergriffige Ärztin dort meldet.
Ein „Gutachten“, das unter so einem Druck und solch
einschüchternden Umständen entsteht, kann niemals ein echtes Bild der Patientin
ergeben. Frau Sonnenschein fühlt sich durch das alptraumhafte Erlebnis erheblich
in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt, beleidigt und gedemütigt.
Insbesondere stört sie, daß sie von einer ÄRZTIN so respektlos behandelt wurde,
die GEGEN IHREN WILLEN in ihre Wohnung eingedrungen war. Auch über ihre
weibliche Figur und über die unaufgeräumte Wohnung der alleinstehenden, kranken
Frau hat sich die Ärztin in ihrem „Gutachten“ ausgelassen.
„Ich wurde hier in meinen eigenen
vier Wänden unter völlig wahnwitzigen Bedingungen seelisch gequält und das mit
der Behauptung, daß das Gericht das so angeordnet hätte und daß Frau Dr. Lotterleben
das so befolgen müsse.
Beim Verlassen meiner Wohnung beäugte sie
dann auch noch die Getränkevorräte, die bei mir im Flur stehen und bemerkte,
daß mich jemand versorgt hätte. (Ich bin derzeit ja auf fremde Hilfe
angewiesen.) Als sie die Getränkekisten näher in Augenschein nahm, sagte ich
ihr, daß es sich dabei um Karamalz und alkoholfreies Bier handelt, damit sie
nicht irgendwelche Gerüchte in die Welt setzt. Ich mußte aber hierfür dann
sogar noch extra eine Flasche aus der Kiste nehmen und sie ihr zeigen, damit
sie die Aufschrift „ALKOHOLFREI“ deutlich genug lesen konnte. Mit meinen 53
Jahren wäre ich eigentlich alt genug, um Bier mit Alkohol straffrei trinken zu
dürfen, aber wenn Frau Dr. Lotterleben zur „Begutachtung“ erscheint, muß man
sogar noch erklären, warum man alkoholfreies Bier im Flur stehen hat und
daß man während einer Antibiose sowieso keinerlei Alkohol trinkt, weil es die
Heilung behindern würde, sollte sie als Ärztin ja wohl selbst wissen. Ich muß
immer noch den Kopf schütteln, wenn ich daran denke, wie weit ich gezwungen
wurde, mit der übergriffigen Gutachterin zu kooperieren. So mag sich wohl auch eine Geisel eines Bankräubers fühlen: Nur ja
alles mitmachen, damit der Irrsinn möglichst bald vorbei ist und man möglichst
heil aus der Geschichte rauskommt.
Mich hat der unglaubliche Vorfall so
aufgewühlt und aufgeregt, daß ich in den folgenden Nächten kein Auge zugetan
habe, weil ich mich so über diese ungeheuerliche Unverschämtheit geärgert habe.
Bei Telefonaten mit einer befreundeten Beamtin (die sich selbst mit
Betreuungsverfahren auskennt) und einer Psychologin, die ich am Tag darauf
führte, stellte sich heraus, daß keine der Damen das aggressive Vorgehen
nachvollziehen konnte. Auch der Krisendienst beteuerte mir, daß man NOCH NIE
von so einem Fall gehört hätte und die Mitarbeiter hören ja sicherlich jeden
Tag jede Menge völlig schräger Geschichten.“
Frau Sonnenschein legt
Unterlagen vor, die beweisen, daß es im Vorfeld einen Mailwechsel zwischen ihr
und Frau Dr. Lotterleben gab, mit dem
sie längst über die geänderten Umstände und ihre Ablehnung als Gutachterin
informiert war. Die Ärztin hatte sich sogar nachweislich schriftlich per Mail
für die Unterlagen bedankt und schrieb, daß sie das dem Amtsgericht mitteilen
werde.
From: Dr. Lotterleben
To: Adele Sonnenschein
Subject: AW:
Sehr geehrte Frau Sonnenschein,
danke für all diese Unterlagen. Ich werde es so dem Amtsgericht mitteilen. Natürlich ist es schade, dass ich Sie nicht persönlich kennenlernen kann, nachdem wir jetzt schon soviel Email Kontakt hatten. Denn ich wäre ja gerade dazu da gewesen, um festzustellen, ob Sie eine Betreuung überhaupt benötigen und wenn das nicht der Fall ist, würde ich das auch dem Gericht mitteilen. Untersuchen müßte ich Sie da allerdings im Rahmen eines persönliches Gesprächs und einer Beurteilung ihres psychischen Befundes.
Nun wünsche ich Ihnen alles Gute!
Dr. med. M. Lotterleben
Wie man anhand der Mail sehen kann, hat Frau Dr. Lotterleben den Erhalt der Infos schriftlich bestätigt…
Frau Sonnenschein besorgte sich nach dem schlimmen Erlebnis die Kontaktdaten der Richterin. Diese meinte am Telefon zu dem Vorfall lediglich, „daß jeder das Recht hätte, bei Frau Sonnenschein zu klingeln“ und „daß Frau Dr. Lotterleben bestimmt vorher versucht hätte, sie zu erreichen“. Frau Sonnenschein betonte, daß sie einer Begutachtung schon im Vorfeld stets widersprochen hatte. Letztendlich drehte es sich die Richterin dann so hin: „Frau Sonnenschein hätte Frau Dr. Lotterleben ja nicht reinlassen brauchen“. Daß sie genau das ja versucht hatte, daß sich Frau Dr. Lotterleben aber gar nicht abwimmeln ließ und sich im Treppenhaus derart gebärdet hat, daß Frau Sonnenschein sie trotz deutlichen Widerworten – also eindeutig GEGEN ihren Willen – einlassen mußte, da sonst alle anwesenden Hausbewohner diese enorme Peinlichkeit mit einer Gerichtsgutachterin mitbekommen hätten, interessierte die Richterin nicht. Sie betonte vielmehr in drohendem Ton, „sie könne jederzeit eine Begutachtung gegen den Willen (!) von Menschen anordnen“ und weigerte sich am Ende des Gesprächs, Frau Sonnenschein ihren Vorgesetzten zu nennen und meinte arrogant, darüber hätte sie sich dann selbst schlau zu machen, wenn sie sich über sie beschweren möchte. Frau Sonnenschein erwiderte, daß die Richterin dazu verpflichtet sei, ihr ihren Vorgesetzten zu nennen, erhielt aber nochmals die selbe Antwort.
Frau Sonnenschein ist
immer noch geschockt: „Die Szene
läuft immer wieder vor meinen Augen ab, während ich tausendmal überlege, wie
ich mich besser hätte wehren sollen. Aber selbst beim tausendsten Mal fällt mir
keine legale Methode ein, mit der die enorme Peinlichkeit im Treppenhaus
unauffällig hätte beendet werden können, ohne die Frau, die so forsch auftrat,
als sei sie das Gericht persönlich und die sich auch mit deutlichen Protesten
nicht abwimmeln ließ, gegen meinen Willen einlassen zu müssen.
In diesem Mehrparteienwohnhaus hört man selbst im
fünften Stock noch jedes Wort, das irgendwo unten im Treppenhaus
gesprochen wird.
Ich hatte bei dieser Überrumpelungsaktion
nicht mal die Möglichkeit in Ruhe zu überlegen, oder die Polizei zu holen, da
die Gerichtsgutachterin ja angeblich direkt vom Gericht geschickt worden war.
Hätte ich der in Notwehr ein paar Ohrfeigen
geklatscht, wäre ich in dieser völlig irrsinnigen Situation ggf. sogar noch im
Schlafanzug verhaftet worden, obwohl ich mich nur in meinem eigenen Zuhause meiner
Haut gewehrt hätte.
Sie können sich sicher auch sehr gut ausmalen, was aus so einer Situation für
ein mieses Getratsche in einem Mehrparteienwohnhaus entsteht. Das ist übelster
Rufmord, der – einmal verbreitet – nicht mehr aus der Welt zu schaffen ist. So etwas kann und darf nicht rechtens sein, denn sonst
sind brave Bürger vor solchen Leuten selbst in den eigenen Wohnungen nicht mehr
sicher.
Da es zu keinem Zeitpunkt eine Betreuung gab, gibt es
auch zu meinem Leben weder durch die Richterin noch durch Frau Dr. Lotterleben
irgend etwas zu überprüfen. Die Damen haben sich völlig verrannt und sind mit
dem rechtswidrigen Eindringen in meine Wohnung und der Zwangsbegutachtung weit über
das Ziel hinausgeschossen.
Ich möchte auch noch betonen, daß der ursprüngliche Sinn der – wegen des Rats eines
Sachbearbeiters – lediglich beantragten und schon längst wieder widerrufenen
Betreuung weniger Streß und Belastung mit
Behördenangelegenheiten sein sollte, um endlich in Ruhe gesund werden zu
können…
Der Sachbearbeiter hatte mir ursprünglich weisgemacht, daß ich mit einer
Betreuung Entlastung sowie kostenlosen rechtlichen Beistand erhalten würde, aber
über die Nachteile, die einer Entmündigung gleichkommen, wurde ich – vermutlich
absichtlich – nicht informiert. Das war schon ein sehr mieser Trick.
Daß ich bei dem erlebten Irrsinn nun erst recht nicht in Ruhe im Bett liegen
und mich erholen kann, sondern mich in meinem Zustand auch noch intensiv gegen
die Fortsetzung zur Wehr setzen muß, ist einfach unglaublich.“
Frau Sonnenschein
wurde die Bilder im Kopf nicht mehr los und sah bei dem Blick auf ihr Sofa
stets die Ärztin dort sitzen und das forsche Zwangsverhör durchziehen. Erst
mied Frau Sonnenschein nach dem erschreckenden Erlebnis deshalb den Blick auf
das ursprünglich geliebte Sofa, später entschloss sie sich, es zu verschenken
und bot es bei ebay kostenlos in den Kleinanzeigen an, damit es möglichst
schnell die Wohnung verlassen würde, weil sie dadurch die Erinnerung loswerden
wollte.
Ein „Gutachten“, das unter solch widrigen Umständen entsteht und nur
den pecuniären Interessen der Ärztin dient, ist von Anfang an völlig absurd.
Wie soll jemand, der die Patientin überhaupt nicht kennt, innerhalb eines unter
Zwang herbeigeführten Gesprächs mit schwachsinnigen und penetranten Fragen, den
wahren Seelenzustand der völlig überrumpelten Betroffenen erkennen und
beurteilen können?!
Da hat vermutlich so mancher Hobbypsychologe mehr Feingefühl und Anstand…
„Gutachten“ haben leider
weder etwas mit gut noch mit achten zu tun. Das von Frau Dr. Lotterleben ist respektlos
und gemein. Es sagt viel mehr über sie selbst aus, als über ihr Opfer.
Ich fände folgendes Experiment mal interessant:
Was würden wohl Kollegen der Dame über sie schreiben, entstünde ein „Gutachten“
unter den gleichen Voraussetzungen, die man Frau Sonnenschein angetan hat (ohne
Kenntnis des Berufs von Frau Dr. Lotterleben, oder gar mit dem heimlichen
Hinweis, daß die zu begutachtende Frau sich für eine Ärztin halte).
Einfach mal klingeln, wenn die Dame schwer krank im Bett liegt, forsch
überrumpeln, zwangsverhören und dann auf die Schnelle etwas zusammenfabulieren,
weil man viel Geld dafür versprochen bekommt.
Vermutlich käme Frau Dr. Lotterleben bei einem zwangsweisen Verhör zu ihrem
psychischen Zustand in den Gutachten ihrer Kollegen auch nicht besser weg als
ihr Opfer. Vielleicht würde man sie aber auch wegen ihres speziellen Charakters,
oder der heimlichen Infos über Vermutungen zu ihrem Geisteszustand für verrückt
erklären?
Die Geschichte um das völlig sinn- und wertlose „Gutachten“ über Frau
Sonnenschein hat aber doch noch ein Happy End: Natürlich mußte in diesem
unglaublichen Fall trotz des ausgeübten massiven Drucks das Gesetz eingehalten
werden. Eine Betreuung durfte gegen ihren Willen nicht eingerichtet werden.
Frau Dr. Lotterleben hat daran verdient und das war auch das einzige echte
Interesse an dem Fall. Um „Hilfe“ ging es dabei nie.
Es wäre doch weitaus sinnvoller, wenn die behandelnden Ärzte, die über einen
längeren Zeitraum im Kontakt mit den Patienten stehen, die Gutachten auf Basis
einer freiwilligen Zusammenkunft erstellen. Oftmals gibt es dazu ja auch schon
prall gefüllte Aktenordner mit Arztberichten. Das kann ein Gutachter, der mal
schnell reinplatzt, gar nicht können. Das ist realitätsfern.
Wir erfahren immer wieder von kränkenden „Gutachten“, die wenig bis nichts mit der Lebensrealität der Patienten zu tun haben, die aber recht offensichtlich der Selbstüberhöhung der Gutachter dienen. Es ist so leicht, nach unten zu treten, wenn man keinerlei Verantwortung übernehmen muß und das Gericht ja häufig schon vorab vorgibt, was darin zu stehen hat.
Eine Gutachterin plauderte bei Beckmann in einer Sendung zum Fall Mollath mal aus dem Nähkästchen und bestätigte, daß der Gutachter schon vorher weiß, in welche Richtung es gehen soll. Wer weiter die lukrativen Aufträge vom Gericht haben will, spielt einfach mit. Auch zum Schaden der Betroffenen. Aber die können sich in der Regel ja ohnehin nicht wehren…
*Namen geändert
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